Scharia (الشريعة (Šaria), eig. »der Weg zur Wasserstelle«) ist das islamische Recht. Es regelt nicht nur das Leben der Muslime durch die oben erwähnten Grundsätze, sondern auch sämtliche zwischenmenschlichen Beziehungen durch Ehe-, Kauf-, Vertrags- und Strafrecht (udud / uqubat), sowie die Beziehungen zu der nichtmuslimischen Welt durch das Kriegsrecht.
Der Islam versteht sich als eine unauflösbare Einheit von Religion und Staat und von Religion und Recht. Das islamische Recht ist eine religiöse Pflichtenlehre, die das Verhalten des Einzelnen sowohl zu Gott als auch zu seinen Mitmenschen regelt und moralisch bewertet. Somit widerspricht der Islam den politischen und gesellschaftlichen Ordnungsprinzipien des Laizismus und des Pluralismus, da alle Bereiche des täglichen Lebens ausschliesslich gemäss Normen des islamischen religiösen Gesetzes reguliert werden. Während im abendländischen Recht alles erlaubt ist, was das Gesetz nicht verbietet, verbietet das islamische Recht alles, was nicht gesetzlich erlaubt ist.
Im Sufismus (islamische Mystik) hat die Scharia den Stellenwert der Basis für den Weg des Gottessuchenden. Weitere Stationen sind in der Reihenfolge: Tariqa (der mystische Weg), Haqiqa (Wahrheit) und Ma'rifa (Erkenntnis).

 

Umsetzung der Scharia
Seit der Kairiner Deklaration 1990 soll die Scharia wieder Basis der Gesetzgebung in allen islamischen Ländern sein. Die praktische Umsetzung ist jedoch sehr unterschiedlich. in Tunesien beschränkt sich die Umsetzung nur auf das Zivilrecht, in Saudi-Arabien und Sudan hingegen kommt sie vollständig zur Geltung.
In der Türkei wird die Scharia in der Rechtsprechung überhaupt nicht praktiziert. Allerdings sieht die soziale Realität in Teilen der Gesellschaft anders aus. So existiert z.B. die offiziell nicht anerkannte islamische Ehe; zumindest in ländlichen Gebieten wird auch Polygamie praktiziert.
Zuweilen gilt die Scharia nur in islamisch dominierten Landesteilen (Nigeria). Besonders drakonische Strafen (Amputation, Steinigung), die oft international kritisiert werden, finden in relativ wenigen islamischen Ländern Anwendung und werden auch innerhalb des Islams teilweise kritisiert, weil dabei meist die in der Scharia vorgeschriebenen strengen Schutzbedingungen für Angeklagte ausser Acht gelassen werden, so zum Beispiel die Pflicht, mindestens vier erwachsene männliche Muslime als Zeugen vorzuführen, welche die Tat selbst mit eigenen Augen gesehen haben. Es gibt allerdings hier eine Grauzone, z. B. bei so genannten «Ehrendelikten» (beispielsweise Tötungen wegen Ehebruchs). Selbst in der laizistischen Türkei konnte bis vor kurzem noch bei solchen Delikten mit mildernden Umständen gerechnet werden. Erst 2004 wurde ein Gesetz durch das Parlament beschlossen, das so genannte „Ehrenmorde“ an Mädchen und Frauen wie vorsätzlichen Mord mit lebenslanger Haftstrafe ahndet. Ein Bereich der Scharia, der wohl nur noch im Sudan und in Mauretanien existiert, ist die Sklaverei