Herrscher · Die Fatimiden
Naǧīb ad-Daula Abū l-Qāsim ʿAlī ibn Aḥmad al-Ǧarǧarāʾī
Arabisch: نجيب الدولة أبو القاسم علي بن أحمد الجرائي
Herrscher dieser Dynastie
Steckbrief
- Name
- Naǧīb ad-Daula Abū l-Qāsim ʿAlī ibn Aḥmad al-Ǧarǧarāʾī
- Lebensdaten
- * ?
☪ 27. März 1045 - Regierungszeit
- 1027/1028 - 1045
- Dynastie
- Die Fatimiden
- Nachfolger
- Kein Nachfolger der Fatimiden nach der 2. Amtszeit
Allgemeines
Naǧīb ad-Daula Abū l-Qāsim ʿAlī ibn Aḥmad al-Ǧarǧarāʾī (auch bekannt als al-Dschardscharai oder al-Aqtaʿ, „der Händelose“) war ein bedeutender Staatsmann und Wesir (Wazir) des schiitischen Fatimiden-Kalifats in Ägypten. Er leitete die Regierungsgeschäfte von 1027/1028 bis zu seinem Tod am 27. März 1045 und stabilisierte das Reich über fast zwei Jahrzehnte hinweg. Hier sind die wichtigsten Stationen und Details zu seinem Leben und Wirken:
Aufstieg in der fatimidischen Verwaltung
- Herkunft: Er stammte ursprünglich aus Dschardscharaya im Irak.
- Der Verlust seiner Hände: Unter dem exzentrischen Kalifen al-Hākim wurde er wegen vermeintlicher Untreue im Jahr 1013 bestraft, indem man ihm beide Hände amputierte. Daher rührt sein Beiname al-Aqtaʿ. Später begnadigte ihn al-Hākim jedoch wieder.
- Karriere: Unter der Regentschaft der Prinzessin Sitt al-Mulk (der Schwester al-Hākims) stieg er in der Finanzverwaltung weiter auf und leitete ab 1015/1016 das Ausgabenbüro (dīwān al-nafaqāt).
Amtszeit als Wesir (1027–1045)
- Unter Kalif al-Zāhir: Nach politischen Unruhen und Intrigen übernahm al-Ǧarǧarāʾī 1027/1028 das Amt des Grosswesirs. Unter seiner Führung erlebte das Reich eine Phase der Konsolidierung nach schweren Hungersnöten und Aufständen in Syrien und Palästina.
- Unter Kalif al-Mustansir: Nach al-Zāhirs Tod im Jahr 1036 inthronisierte al-Ǧarǧarāʾī dessen erst siebenjährigen Sohn al-Mustansir. Er fungierte fortan als Regent des minderjährigen Kalifen, stand dabei jedoch zunehmend unter dem Einfluss von dessen Mutter Rasad.
Aussenpolitische Erfolge
- Frieden mit Byzanz: Seine bedeutendste aussenpolitische Leistung war der Abschluss eines zehnjährigen Friedensvertrags mit dem Byzantinischen Reich im Jahr 1036. Dieser sicherte die fatimidischen Interessen im umstrittenen Nordsyrien (Aleppo).
Al-Dschardscharai verstarb 1045 im Amt. Nach seinem Tod begann im Fatimidenreich eine Phase der politischen Instabilität und des zunehmenden Einflusses der Palastfraktionen.